Freitag 30. November 2012

DIE NEWSLETTER-ZEITEN SIND VORBEI!

Quelle: www.piqs.de - © Fotograf: Helvetica – Blätter

Interim Management-Newsletter an unsere Unternehmenskunden. Wie oft habe ich mich mit diesem Thema beschäftigen müssen? Auch an dieser Stelle – zuletzt vor gut einem Jahr:

 

INTERIM MANAGEMENT-NEWSLETTER – ADE

 

HARRY, HOL SCHON MAL DAS STREICHHOLZ!

 

PHOENIX – ODER DOCH NUR ASCHE

 

Hin- und hergerissen zwischen „Lebenswichtige Komponente in der Kundenbindung“ und „Sisiphos-nahes Geschreibsel für den Mülleimer“.

 

Hin- und hergerissen zwischen kurz und knackig, dafür häufig – und ausführlich und tiefschürfend, dafür aber seltener.

 

Hin- und hergerissen zwischen Hoffnung und Furcht. Der Hoffnung, dass die Kunden den Newsletter als „News to use“ ansehen und das positiv auf MANATNET abfärbt – und der Furcht, dass sie ihren Spamfilter meinen Newsletter abfangen lassen.

 

Meine Leser wissen, dass ich oftmals recht pragmatisch unterwegs bin. So benötigt es keine überbordende Phantasie, um auf die Idee zu kommen, die Kunden einfach zu fragen, was sie über den Newsletter denken.

 

Zweimal habe ich das gemacht – und danach den Newsletter am Feedback der Kunden ausgerichtet. So rundum wohlgefühlt habe ich mich dadurch jedoch keinesfalls! Denn die geringe Rücklaufquote (knapp 20 Prozent) hat mich in beiden Fällen betrübt.

 

Ich weiß, einige werden jetzt einwerfen, knapp 20 Prozent seien doch gar nicht so schlecht. Möglich. Mich betrübten die anderen etwa 80 Prozent, die nicht geantwortet hatten. Im Kopf des Ministers der Finsternis wird das so gewertet:

 

80 Prozent Deiner Leser interessiert Dein Kram schlichtweg nicht!

 

Heute ist eine weitere trübe Facette hinzugekommen.

 

Seit heute sehe ich mich als Autor eines Newsletters obendrein nennenswerter Risiken in Form von Abmahnungen ausgesetzt.

 

Ist es ein Zufall, dass gerade vor ein paar Tagen genau das einem befreundeten Provider-Kollegen widerfahren ist? Eine Abmahnung und die, Achtung!; strafbewehrte Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung: Weil er an einen Kontakt, der ihm seit sechs Jahren bekannt ist, seinen Newsletter versendet hat. Ach ja, nicht zu vergessen: 546,49 Euro sind bitte umgehend an den abmahnenden Anwalt zu zahlen.

 

Was also passierte heute?

 

Unterschätzt mir Twitter nicht! Ich erhalte einen Tweet mit dem Titel:

 

Aufreger des Monats: Urteil OLG München – Double-Opt-In-Checkmail ist Spam

 

Der Tweet verlinkt auf das Blog von Ralph Günther von Exali. Ich zitiere:

 

„Es ist eine Entscheidung voller Sprengstoff […], die das Online-Marketing um Jahrzehnte zurück in die Vergangenheit katapultiert, wie es unter Experten heißt: Im Rahmen des Double-Opt-In-Verfahren verschickte Bestätigungsmails stellen unerwünschte Werbung – und damit Spam – dar. Das hat das OLG München in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden. Eine Katastrophe für alle, die Newsletter verschicken und dabei auf „Nummer sicher“ gehen wollen.“

 

Und weiter:

 

„Denn im Klartext bedeutet das Urteil: Bereits die Bestätigungsmail – und damit also ausgerechnet die „Anti-Spam“-Mail, die Spam verhindern soll – stellt selbst schon Spam dar, wenn kein Nachweis über das Vorliegen einer Einwilligung geführt werden kann. Dabei erbringt doch gerade diese Checkmail selbst erst den Nachweis dafür, dass der Empfänger einverstanden ist…“

 

Ja geht´s noch?

 

Niemanden, aber wirklich niemanden, möchte ich länger damit quälen, dass ich viele Stunden in meinen Newsletter investiere – über Monate Themen sammle, stundenlang die Texte feile, womöglich noch einen Cartoon bei Gaetano in Auftrag gebe (und natürlich bezahle!), das Ganze individualisiere und personalisiere, qualitätssichern lasse …

 

Noch wichtiger – und dabei fahre ich die Amplitude meiner Arroganz wissentlich ans Maximum:

 

Ich werde auf gar keinen Fall zulassen, dass meine für ausgewählte Empfänger kostenlos erbrachte Arbeit auch noch als Spam bezeichnet wird – und dann obendrein womöglich einen besonderen Typus von Anwälten ernährt!

 

Never ever!

 

Ich werde daher meinen Newsletter an Unternehmen heute beerdigen. Am Ende des Monats November – nach 10 Jahren!

 

Ich werde mich stattdessen auf´s Bloggen konzentrieren und auf die eine oder andere Sache.

 

Wer etwas von mir wissen will, kann mich gern fragen. Dafür war ich immer gern da und dafür werde ich auch weiterhin gern da sein – und das, so gut wie jederzeit.

 

Aber eins ist sicher:

 

Die Newsletter-Zeiten sind vorbei!

 

Kommentare

  • 01
    Melanie Hessler (@PRMarCom) schrieb...

    Ja, wir PR-Leute empfehlen Newsletter zu Kundenbindung und auch ein Blog ist fein. Interessanter Weise stand gestern unser Kollege Christian an meinem Schreibtisch und hat mich ebenfalls auf eine Abmahnwelle aufmerksam gemacht. Irgendeine findige „Abmahnagentur“ hat jede Menge Bildrechte aufgekauft, die vormals frei zur Verfügung stand und mahnt nun fröhlich durch die Gegend. Abgesehen von der vielen Arbeit die in den Texten steckt, möchte natürlich niemand in die Abmahnfalle tappen. Ich empfehle Newsletter daher lediglich zum Download zur Verfügung zu stellen und z.B. als P.S. oder im E-Mail-Abspann auf diesen Service aufmerksam zu machen.

  • 02
    Jürgen Becker schrieb...

    Die Idee, das Ganze als Download zur Verfügung zu stellen, ist recht smart. Und obendrein erlaubt sie eine echte Erfolgskontrolle – wenn ich unterstelle, dass ein Nutzer, der den Newsletter herunterläd, ihn auch liest – zumindest aber überfliegt.