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Change of Control - Klausel

Besonders in Restrukturierungs-, Sanierungs- und Changemanagementprojekten machen Interim Manager immer häufiger die Erfahrung, dass sich im laufenden Projekt beim Klienten der Eigentümerkreis oder das Management plötzlich verändert.

Die Einschätzung der Leistungen des Interim Managers wandelt sich mitunter ebenso drastisch von heute auf morgen mit spürbaren Konsequenzen für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Aus diesem Grund sollte im Vertragswerk eine für Topmanagement-Aufgaben bereits zum Standard gehörende Klausel enthalten sein, die es in die Option des Interim Managers stellt, das Mandat kurzfristig geordnet zu übergeben und zu beenden.

Als Kompensation für das abrupte Projektende steht dem Interim Manager eine sofort zahlbare Ausgleichsleistung zu. Der Kunde kann sich so von kostspieligen juristischen Auseinandersetzungen über die Restlaufzeit des Mandates freihalten und muss keinen Externen im Unternehmen "ertragen", der nicht mehr erwünscht ist.