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Abgrenzung zur Unternehmensberatung und angrenzenden Dienstleistungen

Ein Interim Manager ist kein Unternehmensberater, sondern ein Mitarbeiter mit (normalerweise) Führungsverantwortung auf einer besonderen, zeitlich befristeten vertraglichen Grundlage und mit besonders vereinbarten Aufgaben.

KRITERIEN DER ABGRENZUNG

Unternehmer
Angestellte
Führungskraft
Interim Manager Mitarbeiter
Zeitarbeitsfirma
Unternehmens-
berater
Art der
Aufgabe
Unternehmensleitung
Unternehmensleitung
Managementaufgaben
Aufgaben
ausführender
Art
reine Beratung
Vertragsbasis Kapital und
Know-how Einsatz
Arbeitsvertrag
Dienstvertrag
Arbeitnehmer-
überlassungs-
vertrag
zwischen
Verleiher und
Entleiher
Dienstvertrag
Weisungsbe-
fugnis und
Weisungsge-
bundenheit
Umfassende
Befugnisse, in der
Regel keine Gebundenheit
Befugnisse
weitreichend,
Gebundenheit
vorhanden
aufgabenabhängige
Befugnisse, keine
Gebundenheit
Keine
Befugnisse,
abhängig von
der Aufgabe
Gebundenheit
keine
Arbeits-
rechtliche
Schutzbe-
stimmung
keine
Arbeitnehmer- Schutzvorschriften
keine Arbeitnehmer-
überlassungs-
gesetz,
sämtliche
arbeitsrecht-
liche
Schutzbestim-
mungen
keine
Dauer der
Unternehmens-
zugehörigkeit
unbefristet
Dauerarbeitsvertrag
befristet
per Arbeitneh-
merüberlas-
sungsgesetz
befristet auf
zwei Jahre
befristet
Vergütung Gewinn, Rendite
Monatliches
Einkommen, meist
Erfolgsbeteiligung
in der Regel
Tagessatz und
Spesen
Stundensatz
und Spesen
in der Regel
Tagessatz und
Spesen

Quelle: Dr. Vera Bloemer